Was bedeutet eigentlich … ?

GLOSSAR

Relevante Fachbegriffe und ihre Bedeutung.

CCF and PCF (Product Carbon Footprint, Company Carbon Footprint)

Die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens können in zwei Kategorien eingeteilt werden: Man gliedert in „Corporate Carbon Footprint“ (CCF) und „Product Carbon Footprint“ (PCF). Wie der Name schon sagt, umfasst der CCF alle unternehmensbezogenen und der PCF alle produktbezogenen Treibhausgasemissionen. Dem CCF werden dabei all jene Emissionen zugeordnet, die direkt vom Unternehmen oder entlang seiner Wertschöpfungskette ausgestoßen wurden. Unter dem PCF werden alle Emissionen zusammengefasst, die während des Lebenszyklus des Produkts – also von der Entwicklung und Herstellung über den Transport und die Nutzung bis hin zur Entsorgung – entstehen. Eine Treibhausgasbilanz auf den Säulen des CCF und PCF ermöglicht es dem Unternehmen, Ressourcen- und Energieeinsparungen sehr gezielt zu realisieren und somit große Kosteneinsparungen zu erreichen. Mehr dazu finden Sie hier.

CO2-Kompensation

CO2-Kompensation ist ein Prinzip, bei dem sich Unternehmen Emissionszertifikate kaufen, um entstandene Restwerte an Emissionen auszugleichen und sich somit „Klimaneutral“ zu stellen. Kauft ein Unternehmen also ein Emissionszertifikat für eine Tonne CO2, dann werden von diesem Geld Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und gefördert, die die Tonne schädlichen Treibhausgases des Unternehmens mindestens ausgleichen. Die Kompensation kann als Werkzeug dienen, den Fußabdruck eines Unternehmens schneller zu reduzieren oder nicht reduzierbare Emissionen auszugleichen. Es sollte jedoch Reduktionsmaßnahmen nicht ersetzen.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verschärfen. Diese Pflicht wird in den nächsten Jahren schrittweise auf große nicht-europäische Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und KMUs ausgeweitet.  Dazu wird zurzeit ein verbindlicher Berichtsstandard, der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt, um die Bestrebungen der Unternehmen besser miteinander vergleichen zu können.

Die CSRD wird diese Unternehmen künftig dazu verpflichten, regelmäßig einen umfassenden und extern geprüften Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, der sich an den ESG-Kriterien orientiert. Vorgesehen ist, dass Unternehmen Angaben zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie, zu gesellschaftlichen Aspekten (z.B. Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen) und zu Governance-Aspekten (z.B. Ethik, Kultur, Kontroll- und Risikomanagementsysteme) machen müssen.

DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt und soll dazu dienen, Bemühungen im Bereich nachhaltigen Wirtschaftens zu standardisieren und vergleichbarer zu machen. Dabei umfasst der Kodex zwanzig Kriterien, die systematisch die verschiedenen Bereiche nachhaltigen Wirtschaftens ergreifen und transparenter machen, wobei nicht nur ökologische Aspekte, sondern auch soziale und ökonomische Facetten der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Der DNK soll letztlich das Engagement für Nachhaltigkeit in allen Bereichen erleichtern und vorantreiben. Genaueres zum DNK erfahren Sie hier.

ESG-Kriterien

Die ESGs sind Kriterien zur Einschätzung der nachhaltigen Tätigkeit eines Unternehmens in drei Bereichen: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Sie sollen es Investorinnen und Investoren erleichtern ein Unternehmen im Hinblick auf seine Nachhaltigkeit zu bewerten. Dabei arbeiten die ESGs nach einem Ausschlussverfahren, wobei die Unternehmen auf mehrere Negativkriterien geprüft werden und gegebenenfalls aus einem Investmentportfolio ausgeschlossen werden. Beispiele für solche Ausschlusskriterien sind unter anderem Handel mit Waffen oder Menschenrechtsverletzungen. ESG-Kriterien können auch zur Einschätzung ganzer Staaten dienen.

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Die ESRS sind eine Reihe von künftigen EU-Vorschriften, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union standardisieren sollen. Die Berichte sollen auf diesem Weg einheitlicher, klarer und vergleichbarer werden und die Bewertung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit erleichtern.

EU Green Deal

Der EU Green Deal ist ein Plan zur Umgestaltung der heutigen europäischen Wirtschaft in eine nachhaltige und Klimaneutrale Kreislaufwirtschaft. Er umfasst alle Wirtschaftssektoren, wobei sein Schwerpunkt in den Bereichen Industrie, Gebäude, Energie und Mobilität liegt. Darüber hinaus werden erforderliche Investitionen und verfügbare Finanzierungsmittel skizziert. Das Ziel des EU Green Deals ist es, der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu sein und eine europäische Wirtschaft von morgen zu schaffen, die sich durch die effektive und sparsame Nutzung von Ressourcen und Produkten, sowie durch deren Wiederverwertung auszeichnet. Die Umsetzung des EU Green Deals soll gerecht, integrativ und chancenorientiert gestaltet werden. Mehr dazu finden Sie hier.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein allgemeines Regelwerk, das die eindeutige Definition von nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit innerhalb der EU ermöglicht. Sie bringt klare Maßstäbe in den Bereich der Nachhaltigkeit, wodurch besser und allgemeingültiger abgeschätzt werden kann, ob ein Unternehmen nachhaltig und umweltfreundlich ist – oder nicht. Die Absicht hinter dieser Gesetzgebung ist es, nachhaltige Unternehmen durch einen Investitionsfokus zu belohnen und sie so indirekt zu fördern. Die EU-Taxonomie listet sechs Umweltziele, die es anzupeilen gilt – Klimaschutz steht dabei an erster Stelle.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Blogbeitrag oder bei envoria.

Greenhouse Gas Protocol

Das GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol) ist ein weltweit anerkanntes Standard zur Messung und Handhabung von Treibhausgasemissionen (THG) von Unternehmen und deren Wertschöpfungsketten. Es soll den Unternehmen die Berichterstattung über den eigenen Treibhausgasausstoß erleichtern und gleichzeitig Außenstehenden einen einheitlichen und transparenten Rahmen zur Erkennung der Treibhausgasemissionen des Unternehmens bieten. Gleichzeitig liefert es Vorschläge für Maßnahmen zur Emissionsminderung. Das GHG-Protokoll erfuhr seit seiner Gründung im Jahr 1990 viel guten Zuspruch und arbeitet heute mit Regierungen, Industrieverbänden und sämtlichen nichtstaatlichen Organisationen zusammen. Die Berechnungsrichtlinien für Emissionen, die es bereitstellt, werden weltweit am häufigsten genutzt. Weitere Infos zum Greenhouse Gas Protocol.

GRI (Global Reporting Initative)

Die „Global Reporting Initative“ (GRI) ist eine niederländische Initiative, die die weltweit am meisten genutzten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitstellt. Ihr Ziel ist es, Unternehmen bei ihrer Berichterstattung zu unterstützen sie zu nachhaltigeren Entscheidungen zu bewegen. Die GRI ist unabhängig und international.

Mehr dazu können Sie hier erfahren: https://www.globalreporting.org/about-gri/

Kreislaufwirtschaft

In der Kreislaufwirtschaft geht es darum, Produkte oder deren Einzelteile nach Ende ihrer Nutzung neu zu verwenden und zu verbauen und somit Abfall und Primärrohstoffe einzusparen. In der Kreislaufwirtschaft sollen die Produkte also, wie in der Natur, keinen linearen, sondern einen zyklischen Lebenslauf durchgehen und nach ihrer Nutzung wieder vollständig in den natürlichen Kreislauf einfließen. Das Problem rund um Abfallentsorgung wächst auf der ganzen Welt rasant und der kreiswirtschaftliche Umgang mit Abfall als Alternative zu Mülldeponien und Umweltverschmutzung wird zunehmend notwendig. Mehr dazu finden Sie hier.

Net zero

Net Zero ist ein Konzept, bei dem alle Emissionen, die ausgestoßen werden, entweder reduziert oder ausgeglichen werden sollen, sodass die Emissionsbilanz am Ende des Tages Null, oder eben „zero“, ist. Das Ziel von Net-Zero-Konzepten ist es also eine weitere Anreicherung von klimaaktiven Treibhausgasen in unserer Atmosphäre zu verhindern und es wird erreicht, indem vermeidbare Emissionen eingespart und unvermeidbare Emissionen über verschiedene Wege ausgeglichen werden. Mehr dazu finden Sie hier.

Pariser-Klimaabkommen (Paris Climate Agreement)

Das Pariser-Klimaabkommen ist das erste rechtsverbindliche Klimaschutzabkommen der Welt und wurde 2015 von den Vereinten Nationen (UN) in Paris verabschiedet und unterzeichnet. Darin verpflichten sich die einzelnen Mitgliedsstaaten jegliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen und so einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Ein solcher würde schon bei einer Erderwärmung von 2 °C eintreten. Gleichzeitig soll das Pariser-Klimaabkommen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Länder abfedern und ihre Fähigkeit stärken, mit ihm umzugehen und ihn zu bekämpfen. Mehr dazu finden Sie hier.

SBTi (Science Based Targets)

Science Based Targets ist eine Initiative, die gegründet wurde, um Unternehmen dabei zu helfen ihre Emissionen zu reduzieren. Dabei werden für jede Branche individuell angepasste Maßnahmenkataloge bereitgestellt und gleichzeitig berechnet, an welchen Stellen im Unternehmen am schnellsten Einsparungen erzielt werden müssen, um einen positiven Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Um Unternehmen in diesem Kampf zu unterstützen und darin anzuerkennen, erteilt die SBT-Initiative an jedes Unternehmen, das seine selbst aufgestellten Ziele erreicht, eine offizielle Bestätigung. Mehr dazu finden Sie hier.

Scope 1, Scope 2, Scope 3 Treibhausgasemissionen

Die Emissionen eines Unternehmens oder einer Organisation können in drei Geltungsbereiche eingeteilt werden. Diese Bereiche nennt man „Scopes“. Der erste Bereich, „Scope 1“, umfasst alle Emissionen, die direkt vom Unternehmen ausgestoßen werden (z.B. durch Firmenfahrzeuge oder die eigentliche Produktion).

Der zweite Bereich „Scope 2“ bezieht sich auf alle Emissionen, die das Unternehmen indirekt durch den Eigenbedarf an gekaufter Elektrizität, Wärme oder Kühlung ausstößt (z.B. Kohlestrom für Heizung,  Strom zum E-Autos laden).

Alle Emissionen, die aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens heraus entstehen, werden dem dritten Bereich „Scope 3“ zugeordnet. Es geht hier um all jene Emissionen, die mit der Aktivität des Unternehmens oder der Organisation verknüpft sind, also zum Beispiel Abfallmanagement und Berufsverkehr.

Sustainable Development Goals (SDG)

Im September 2015 verabschiedeten die 193 Mitglieder der UN eine gemeinsame Agenda für nachhaltige Entwicklung. Darin wurden 17 ökonomische, soziale und ökologische Ziele festgelegt, die die Weltgemeinschaft bis 2030 erreichen will. Diese 17 Ziele werden auch Sustainable Development Goals genannt und SDGs abgekürzt. Die SDGs zielen darauf ab, die Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und sicherzustellen, dass alle Menschen bis 2030 in Frieden und Wohlstand leben können. Die verschiedenen Ziele beziehen sich unter anderem auf Themen zu Gesundheit, Bildung, Versorgung, Infrastruktur, Klimaschutz und Globalisierung. Mehr dazu hier.

Warum 1,5 Grad

Eine globale Erwärmung des Klimas um 1,5°C wäre deutlich weniger destruktiv als eine Erwärmung des Planeten um 2°C. Darum haben sich die Vereinten Nationen im Pariser Klimaabkommen von 2015 dazu verpflichtet, auf dieses Ziel hinzuarbeiten und dabei keine kraftraubenden Maßnahmen zu scheuen. Im 1,5°C-Ziels liegt eine große Aufgabe und Herausforderung für die Weltgemeinschaft, denn um es zu erreichen, muss die gesamte Weltwirtschaft bis 2050 klimaneutral sein. Mehr zum Thema hier.