Was bedeutet eigentlich … ?

GLOSSAR

Relevante Fachbegriffe und ihre Bedeutung.

1,5 Grad Ziel

Eine globale Erwärmung des Klimas um 1,5°C wäre deutlich weniger destruktiv als eine Erwärmung des Planeten um 2°C. Darum haben sich die Vereinten Nationen im Pariser Klimaabkommen von 2015 dazu verpflichtet, auf dieses Ziel hinzuarbeiten und dabei keine kraftraubenden Maßnahmen zu scheuen. Im 1,5°C-Ziels liegt eine große Aufgabe und Herausforderung für die Weltgemeinschaft, denn um es zu erreichen, muss die gesamte Weltwirtschaft bis 2050 klimaneutral sein.

B Corp Zertifizierung

Unternehmertum bringt Verantwortung mit sich. B Corporations sind Unternehmen, die dies anerkennen und sich in ihren Statuten zu gesellschaftlichem Mehrwert und ökologischer Nachhaltigkeit verpflichten. In einem rigorosen Testverfahren lassen sie Unternehmensführung, Mitarbeiterrechte sowie Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Kundschaft bewerten. Seit der Gründung im Jahr 2006 gibt es mittlerweile über 5.000 zertifizierte B Corporations in mehr als 70 Ländern, darunter Patagonia, The Guardian und Soulbottles. Diese internationale Bewegung vereint Unternehmen auf ihrem Weg zu einer verantwortungsbewussten Zukunft der Wirtschaft.

Biodiversität – Biodiversity

Biodiversität bezeichnet die Vielfalt des Lebens auf der Erde. Dies umfasst die Vielfalt an Arten, die genetische Vielfalt innerhalb dieser Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme, in denen sie leben. Biodiversität ist ein Indikator für die Gesundheit eines Ökosystems und spielt eine entscheidende Rolle für das ökologische Gleichgewicht und die Resilienz gegenüber Veränderungen. In der Geschäftswelt ist die Erhaltung der Biodiversität nicht nur ein Schutz der Natur, sondern auch eine Investition in nachhaltiges Wachstum.

BNK (Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune)

Der BNK ist ein Instrument des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE), das Kommunen dabei unterstützt, Nachhaltigkeit messbar, steuerbar und transparent zu machen. Es dient als Steuerungs- und Berichtsstandard, um nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend im kommunalen Handeln zu verankern. Die Handreichung dazu ist seit Oktober 2024 verfügbar und für Kommunen jeder Größe nutzbar.

Business Conduct

Die Business Conduct Guidelines stellen einen Wegweiser für eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur dar. Der Code of Conduct ist Bestandteil des sogenannten Compliance Managements eines Unternehmens: eines Systems an Regeln und Kontrollmechanismen, das sicherstellen soll, dass alle gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Das sind verbindliche Regeln, die für alle Mitarbeitende eines Unternehmens gelten. Sie sollen dabei helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen.

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein CO2-Grenzausgleichssystem, das entwickelt wurde, um die Schwächen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS), insbesondere das Problem des Carbon Leakage (gemeint ist die Verlagerung von treibhausgasemittierenden Aktivitäten in Länder außerhalb der EU, um die strengeren europäischen Auflagen für Treibhausgasemissionen zu umgehen), zu beheben. CBAM zielt darauf ab, den Export von CO2-intensiver Produktion aus der EU zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Für wen gilt es? CBAM betrifft alle Unternehmen, die folgende Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff, Strom

Die Regelungen gelten unabhängig von der Mitarbeiterzahl und den finanziellen Kennzahlen der Unternehmen.

CDP (Carbon Disclosure Project)

CDP, das Carbon Disclosure Project, ist eine unabhängige und gemeinnützige Organisation, die im Jahr 2000 gegründet wurde. Das Ziel des Projekts ist es, Investoren, Unternehmen und Regierungen mit Informationen zu versorgen. Die Organisation verfügt über die weltweit größte Datenbank zu Treibhausgasemissionen von Unternehmen sowie deren Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel. Zur Datenerhebung werden jährlich standardisierte Fragebögen erstellt.

Circular Economy – Kreislaufwirtschaft

In der Kreislaufwirtschaft geht es darum, Produkte oder deren Einzelteile nach Ende ihrer Nutzung neu zu verwenden und zu verbauen und somit Abfall und Primärrohstoffe einzusparen. Die Produkte sollen also, wie in der Natur, keinen linearen, sondern einen zyklischen Lebenslauf durchgehen und nach ihrer Nutzung wieder vollständig in den natürlichen Kreislauf einfließen. Das Problem rund um Abfallentsorgung wächst auf der ganzen Welt rasant und der kreiswirtschaftliche Umgang mit Abfall als Alternative zu Mülldeponien und Umweltverschmutzung wird zunehmend notwendig.

Climate Change – Klimawandel

Als Klimawandel bezeichnen wir langfristige Veränderungen der globalen Temperaturen und anderer Merkmale der Atmosphäre. Wir können Klimaveränderungen auf der ganzen Welt sehen und messen. Die globale Temperatur erwärmt sich, die Wettermuster ändern sich, das Polareis schmilzt und der Meeresspiegel steigt.
Warum ist der Klimawandel ein Problem? Der Klimawandel stellt die größte Gesundheitsbedrohung für die Menschheit dar. Bereits jetzt beeinträchtigen seine Auswirkungen die Gesundheit durch Luftverschmutzung, die Verbreitung von Krankheiten, extreme Wetterereignisse, Zwangsumsiedlungen, psychische Belastungen sowie zunehmenden Hunger und schlechte Ernährung in Regionen, in denen Menschen nicht genügend Lebensmittel anbauen oder finden können

CO2-Kompensation

CO2-Kompensation ist ein Prinzip, bei dem sich Unternehmen Emissionszertifikate kaufen, um entstandene Restwerte an Emissionen auszugleichen. Kauft ein Unternehmen also ein Emissionszertifikat für eine Tonne CO2, dann werden von diesem Geld Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und gefördert, die die Tonne schädlichen Treibhausgases des Unternehmens mindestens ausgleichen. Die Kompensation kann als Werkzeug dienen, den Fußabdruck eines Unternehmens schneller zu reduzieren oder nicht reduzierbare Emissionen auszugleichen. Es sollte jedoch Reduktionsmaßnahmen nicht ersetzen.

Cradle to Cradle

Cradle to Cradle (C2C) ist ein Ansatz für eine umfassende und konsequente Kreislaufwirtschaft. Dieses Prinzip, das auch als Philosophie oder System betrachtet wird, wurde Ende der 1990er-Jahre von dem deutschen Chemiker Michael Braungart und dem US-amerikanischen Architekten William McDonough entwickelt. Nach Cradle to Cradle ist der ideale Produktionsprozess ein Kreislauf, bei dem nichts verloren geht. Stattdessen sollen alle Materialien ohne Qualitätsverlust wiederverwendet werden können. In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen begonnen, das C2C-Prinzip in die Praxis umzusetzen.

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) hat das EU-Parlament am 24. April 2024 verabschiedet. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu achten und die Umweltauswirkungen innerhalb ihrer Tätigkeiten und Lieferketten zu mindern. Betroffen sind schrittweise alle EU-Unternehmen, die mehr als 1000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro haben.

Folgende Auswirkungen sind auf Unternehmen zu erwarten:

  • Verschärfung der Vorgaben des LkSG in wesentlichen Punkten, insbesondere durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und die Erweiterung des Sanktionsrahmens
  • Steigender Aufwand zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, da nicht nur unmittelbare Zulieferer, sondern Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette in allen Schritten vom Rohstoff bis zum Kunden (upstream und downstream) betrachtet werden müssen

Nach Beschluss durch den europäischen Gesetzgeber muss die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, also bis zum 27. Juli 2026. Bereits bestehende LkSG-Compliance-Systeme können an die Vorgaben der CSDDD angepasst werden.

CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) in Deutschland um. Es bestimmt, welche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichte enthalten müssen. Unternehmen müssen jährlich über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung berichten (§ 289c HGB). Dabei sind folgende Punkte darzulegen:

– Managementkonzept inklusive Ziele, Strategien, Maßnahmen und interne Überprüfungsprozesse.
– Ergebnisse des Konzepts, Zielerreichung und Anpassungsbedarf.
– Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit und deren Ermittlung (Due-Diligence-Prozesse).

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Kommission, welche die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung verschärft. Diese Pflicht wird in den nächsten Jahren schrittweise auf große nicht-europäische Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und KMUs ausgeweitet. Es wurde ein verbindlicher Berichtsstandard, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt, um die Bestrebungen der Unternehmen besser miteinander vergleichen zu können.

Die CSRD wird Unternehmen künftig dazu verpflichten, regelmäßig einen umfassenden und extern geprüften Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, der sich an den ESG-Kriterien orientiert. Basierend auf einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen Unternehmen neben themenübergreifenden Angaben, Informationen zu den Sozialem (z.B. Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen), Umwelt (z.B. Klima, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft) und Governance (z.B. Ethik, Kultur, Kontroll- und Risikomanagementsysteme) offenlegen.

DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt und soll dazu dienen, Bemühungen im Bereich nachhaltigen Wirtschaftens zu standardisieren und vergleichbarer zu machen. Dabei umfasst der Kodex zwanzig Kriterien, die systematisch die verschiedenen Bereiche nachhaltigen Wirtschaftens ergreifen und transparenter machen, wobei nicht nur ökologische Aspekte, sondern auch soziale und ökonomische Facetten der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Der DNK soll letztlich das Engagement für Nachhaltigkeit in allen Bereichen erleichtern und vorantreiben. Genaueres zum DNK erfahren Sie hier.

DNS (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie)

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist der zentrale Rahmen für nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Sie wurde erstmals 2002 verabschiedet und wird regelmäßig aktualisiert, um nationale Maßnahmen mit den globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) abzustimmen. Die Strategie umfasst wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte und definiert konkrete Ziele in Bereichen wie Klimaschutz, Ressourcenschonung, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Wirtschaftsweise. Sie dient als Leitlinie für die Bundesregierung, Unternehmen und Gesellschaft, um Deutschland nachhaltiger zu gestalten.

Donut Economy

Das Donut-Modell beschreibt einen sicheren und gerechten Raum für die Menschheit, in dem gewährleistet ist, dass alle Menschen über die Ressourcen und Möglichkeiten verfügen, die für ein gutes Leben erforderlich sind und gleichzeitig die ökologischen Grenzen unseres Planeten nicht gesprengt werden. Das Wirtschaftsmodell wurde von der Wirtschaftswissenschaftlerin Kate Raworth entwickelt.

DWA (Doppelte Wesentlichkeitsanalyse)

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein Konzept im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, das die Relevanz von Themen aus zwei Perspektiven bewertet: aus Sicht der finanziellen Bedeutung und aus Sicht der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse hilft Unternehmen, eine ganzheitliche Sicht auf ihre Nachhaltigkeitsleistung zu gewinnen und sowohl interne als auch externe Stakeholder umfassend zu informieren. Dies fördert Transparenz und trägt zur besseren Entscheidungsfindung bei, indem sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.

EMAS (Eco-Management und Audit Scheme)

Das Eco-Management und Audit Scheme (EMAS), entwickelt von der Europäischen Union, wurde 1995 in Deutschland eingeführt und ist ein System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Das Hauptziel von EMAS ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Umweltleistungen zu verbessern. In Europa sind etwa 4000 Organisationen nach EMAS registriert, darunter über 1100 aus Deutschland.

Unternehmen, die nach EMAS registriert sind, sind verpflichtet, eine Umwelterklärung zu veröffentlichen. Diese Erklärung muss Informationen über ihre Umweltauswirkungen, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele enthalten. Zudem ist die Einbeziehung der Beschäftigten in den Prozess erforderlich. EMAS umfasst die Anforderungen der ISO 14001 und bietet darüber hinaus weitere Richtlinien. EMAS ist eine klassische Zertifizierung gerade bei Stadtwerken und produzierenden Unternehmen.

EmpCo Richtlinie (Directive on Empowering Consumers for the Green Transition)

Am 17. Januar 2024 hat das Europäische Parlament die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel, auf Englisch die Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-RL), genehmigt. Sie trat am 26. März 2024 in Kraft. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, also bis zum 27. März 2026. Dies wird wahrscheinlich Änderungen im Gesetz gegen unlautere Geschäftsbedingungen (UWG) bezüglich allgemeiner Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und Aussagen zu sozialen Produktmerkmalen nach sich ziehen. Künftig verboten sind:

  • Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis
  • Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt
  • Werbung mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen
  • Social Washing
  • Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien umfassen Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Sie können einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle und Öl wird die Energie der Sonne nicht aufgebraucht, sondern steht täglich erneut zur Verfügung. Diese Energiequellen werden als „erneuerbar“ bezeichnet, weil man aus Sonne, Wind und Wasser kontinuierlich Energie gewinnen kann. Darüber hinaus tragen sie zur Versorgungssicherheit bei und helfen, Rohstoffkonflikte zu vermeiden.

ESG-Kriterien

Die ESGs sind Kriterien zur Einschätzung der nachhaltigen Tätigkeit eines Unternehmens in drei Bereichen: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Sie sollen es Investorinnen und Investoren erleichtern ein Unternehmen im Hinblick auf seine Nachhaltigkeit zu bewerten. Dabei arbeiten die ESGs nach einem Ausschlussverfahren, wobei die Unternehmen auf mehrere Negativkriterien geprüft werden und gegebenenfalls aus einem Investmentportfolio ausgeschlossen werden. Beispiele für solche Ausschlusskriterien sind unter anderem Handel mit Waffen oder Menschenrechtsverletzungen. ESG-Kriterien können auch zur Einschätzung ganzer Staaten dienen.

ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) – Ökodesignverordnung

Die Ökodesignverordnung (ESPR) ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus zu minimieren. Sie ersetzt und erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie und legt verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen für nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt fest.

Die Verordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Energieeffizienz von Produkten zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  • Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Produkte sollen länger nutzbar sein und leichter repariert werden können.
  • Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz: Die Verordnung fördert den Einsatz recycelter Materialien und minimiert Umweltbelastungen.
  • Digitale Produktpässe: Diese sollen Transparenz über die Herkunft, Zusammensetzung und Reparaturmöglichkeiten von Produkten schaffen.
  • Verbot geplanter Obsoleszenz: Hersteller dürfen keine absichtlichen Maßnahmen ergreifen, die die Lebensdauer von Produkten künstlich verkürzen.

Die ESPR ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals und der EU-Strategie für eine Kreislaufwirtschaft. Sie trägt dazu bei, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfall zu reduzieren und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster in Europa zu fördern.

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Die ESRS sind eine Reihe von für CSRD-Berichte verpflichtende EU-Vorschriften, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union standardisieren. Die Berichte sollen auf diesem Weg einheitlicher, klarer und vergleichbarer werden und die Bewertung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit erleichtern.

ETS (EU Emissions Trading System)

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale Klimaschutzinstrument Europas. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 30). Das EU-ETS reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Politisch festgelegte Höchstgrenzen sorgen dafür, dass Treibhausgas-Emissionen einen Preis erhalten, der sich am Markt bildet.

EU Green Deal

Der EU Green Deal ist ein Plan zur Umgestaltung der heutigen europäischen Wirtschaft in eine nachhaltige und Klimaneutrale Kreislaufwirtschaft. Er umfasst alle Wirtschaftssektoren, wobei sein Schwerpunkt in den Bereichen Industrie, Gebäude, Energie und Mobilität liegt. Darüber hinaus werden erforderliche Investitionen und verfügbare Finanzierungsmittel skizziert. Das Ziel des EU Green Deals ist es, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu sein und eine europäische Wirtschaft von morgen zu schaffen, die sich durch die effektive und sparsame Nutzung von Ressourcen und Produkten, sowie durch deren Wiederverwertung auszeichnet. Die Umsetzung des EU Green Deals soll gerecht, integrativ und chancenorientiert gestaltet werden.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein allgemeines Regelwerk, das die eindeutige Definition von nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit innerhalb der EU ermöglicht. Sie bringt klare Maßstäbe in den Bereich der Nachhaltigkeit, wodurch besser und allgemeingültiger abgeschätzt werden kann, ob ein Unternehmen nachhaltig und umweltfreundlich ist – oder nicht. Die Absicht hinter dieser Gesetzgebung ist es, nachhaltige Unternehmen durch einen Investitionsfokus zu belohnen und sie so indirekt zu fördern. Die EU-Taxonomie listet sechs Umweltziele, die es anzupeilen gilt: (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Blogbeitrag

EUDR (European Deforestation Regulation)

Die EUDR, auch EU-Entwaldungsverordnung genannt, ist eine neue gesetzliche Regelung der Europäischen Union, die Unternehmen künftig verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen, bevor sie in den EU-Markt gelangen. Dies gilt auch für Produkte aus der EU. Konkret zielt die Verordnung darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren sowie die Treibhausgasemissionen und den weltweiten Biodiversitätsverlust zu verringern.

Die Verordnung konzentriert sich auf sieben relevante Rohstoffe, die weltweit die größte Entwaldung verursachen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Sojabohnen und Holz. Diese Rohstoffe und die daraus hergestellten gelisteten Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Fairer Handel – fair trade

Als Fairer Handel (englisch fair trade) bezeichnet man einen kontrollierten Handel, bei dem die Erzeuger für ihre Produkte einen von einer Fair-Trade-Organisation festgelegten Mindestpreis erhalten. Dies soll den Produzenten auch bei niedrigen Marktpreisen ein höheres und verlässlicheres Einkommen als im herkömmlichen Handel sichern. Die Festlegung eines gerechten Preises ist ein kontroverses Thema der Wirtschaftsethik. Darüber hinaus wird bei dieser Handelsform angestrebt, langfristige partnerschaftliche Beziehungen zwischen Händlern und Erzeugern aufzubauen. In der Produktion sollen außerdem internationale sowie von den Organisationen vorgeschriebene Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden.

FSC (Forest Stewardship Council)

FSC ist ein internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft. Das Holz von Möbeln, Spielzeugen, Büchern, Schulheften oder Bleistiften mit FSC-Siegel kommt aus Wäldern, die verantwortungsvoller bewirtschaftet werden.

Green Claims Richtlinie

Mit der geplanten Green Claims Directive (GCD) sollen Umweltaussagen einer präventiven Prüfung unterzogen werden – ein Paradigmenwechsel von der Reaktion zur Prävention in der Nachhaltigkeitskommunikation. Die Green Claims Richtlinie wird die neue EU-Regulierung „Empowering the Consumer for the Green Transition“ (EmpCo) ergänzen. Diese hat eine Ära der Präzision und Verantwortung in der Umweltkommunikation eingeläutet. Schwammige Formulierungen und unbelegte Behauptungen werden der Vergangenheit angehören. Unternehmen müssen künftig nicht nur die Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte offenlegen, sondern auch geplante Obsoleszenz unterlassen.

Greenhouse Gas Protocol – Treibhausgasprotokoll

Das GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol) ist ein weltweit anerkanntes Standard zur Messung und Handhabung von Treibhausgasemissionen (THG) von Unternehmen und deren Wertschöpfungsketten. Es soll den Unternehmen die Berichterstattung über den eigenen Treibhausgasausstoß erleichtern und gleichzeitig Außenstehenden einen einheitlichen und transparenten Rahmen zur Erkennung der Treibhausgasemissionen des Unternehmens bieten. Gleichzeitig liefert es Vorschläge für Maßnahmen zur Emissionsminderung. Das GHG-Protokoll erfuhr seit seiner Gründung im Jahr 1990 viel guten Zuspruch und arbeitet heute mit Regierungen, Industrieverbänden und sämtlichen nichtstaatlichen Organisationen zusammen. Die Berechnungsrichtlinien für Emissionen, die es bereitstellt, werden weltweit am häufigsten genutzt. Weitere Infos zum Greenhouse Gas Protocol.

Greenwashing

Greenwashing oder Greenwash (wörtlich „grünwaschen“, sinngemäß: „sich ein grünes Mäntelchen umhängen“) ist eine kritische Bezeichnung für das gezielte Verbreiten von Informationen und Kommunikationsinhalten sowie andere Aktivitäten, die darauf abzielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen, ohne dass dafür eine ausreichende Grundlage besteht. Der Begriff spielt auf die Farbe Grün als Symbol für Natur und Umweltschutz sowie auf Waschen im Sinne von Geldwäsche oder sich reinwaschen an. Er kann als Analogie zu whitewashing (englisch für schönfärben, übertragen: „sich eine weiße Weste verschaffen“) im Deutschen auch als Grünfärberei übersetzt werden. Das Schönfärben von Klimabilanzen wird auch als Climate-Washing bezeichnen.

GRI (Global Reporting Initative)

Die „Global Reporting Initative“ (GRI) ist eine niederländische Initiative, die die weltweit am meisten genutzten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitstellt. Ihr Ziel ist es, Unternehmen bei ihrer Berichterstattung zu unterstützen sie zu nachhaltigeren Entscheidungen zu bewegen. Die GRI ist unabhängig und international. Weiter Infos zur GRI.

GWÖ (Gemeinwohlökonomie) 

Die Gemeinwohl-Ökonomie ist sowohl ein Modell als auch eine Bewegung, die darauf abzielt, die derzeitige Wirtschaftsweise zu reformieren. Ziel ist es, von einem kapitalistischen, wachstums- und profitorientierten Wirtschaftssystem zu einem Modell überzugehen, bei dem das Gemeinwohl im Mittelpunkt steht. Das Konzept wurde von verschiedenen Akteur:innen in Bayern, Österreich und Südtirol entwickelt. 2010 erschien dazu das Buch „Die Gemeinwohl-Ökonomie“ von Christian Felber, das heute die Grundlage der GWÖ-Bewegung bildet. Diese Bewegung setzt sich dafür ein, das Konzept in die Praxis umzusetzen und bekannt zu machen.

IFRS (International Financial Reporting Standards)

Dies sind international anerkannte Rechnungslegungsstandards, die vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt und veröffentlicht werden.

Die IFRS dienen dazu, die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen weltweit zu vereinheitlichen, um die Vergleichbarkeit und Transparenz von Finanzinformationen über Ländergrenzen hinweg zu fördern. Sie werden von Unternehmen verwendet, die international tätig sind oder auf internationalen Kapitalmärkten gelistet sind. Viele Nationen schreiben die IFRS als Rahmenwerk für Finanzberichterstattung vor.

IIRC (International Integrated Reporting Council)

Integrierte Berichterstattung (engl. Integrated Reporting, IR) ist eine Form der Unternehmensberichterstattung gegenüber den Stakeholdern, die über die klassische finanzielle Rechnungslegung hinausgeht und auch die externen Beziehungen zu anderen Stakeholdern umfasst. Diese Form der Berichterstattung wurde vom International Integrated Reporting Committee (IIRC), das im August 2010 gegründet wurde, geprägt.

Die integrierte Berichterstattung zielt darauf ab, die strategische Ausrichtung von Unternehmen in Richtung Umwelt- und Klimaschutz durch Sichtbarkeit und Prüfbarkeit zu verstärken und nachhaltiges, gesellschaftlich verantwortliches Wirtschaften zu fördern. Initiativen wie die Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen unterstützen und stärken diese Umsetzung.

Das IIRC hat vier Leitprinzipien definiert, die die Erstellung des Berichts lenken sollen:

  1. Strategische Ausrichtung: Die strategischen Ziele des Unternehmens sollen erkennbar werden, ebenso wie die Ressourcen und Beziehungen, die sich aus dieser Ausrichtung ergeben.
  2. Vernetzte Information: Die Informationen des finanziellen und nicht-finanziellen Teils sollen miteinander vernetzt werden, um kausale Zusammenhänge erkennbar und beurteilbar zu machen.
  3. Beziehungen zu Anteilseignern: Die Beziehungen zu den wesentlichen Anteilseignern sollen offengelegt werden. Darüber hinaus soll gezeigt werden, wie das Unternehmen die Bedürfnisse der Anteilseigner ermittelt und berücksichtigt.
  4. Prägnanz, Verlässlichkeit, Vollständigkeit, Wesentlichkeit, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit: Der integrierte Bericht soll trotz knapper Darstellung eine zuverlässige und vollständige Kommunikation der wesentlichen Umstände bieten. Gleichzeitig soll der Bericht einheitlich sein und die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Geschäftsjahren sowie zwischen verschiedenen Unternehmen ermöglichen.

ILO (International Labour Organization)

Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich mit Arbeits- und Sozialstandards auf globaler Ebene befasst. Gegründet im Jahr 1919, setzt sich die ILO für soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeit und die Einhaltung von internationalen Arbeitsnormen ein. Sie entwickelt verbindliche Übereinkommen und Empfehlungen, die Themen wie Arbeitsrechte, soziale Sicherung und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz betreffen. Ein zentrales Merkmal der ILO ist ihre dreigliedrige Struktur, in der Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gemeinsam an der Gestaltung von Arbeitsmarktstandards mitwirken.

Impact Investing  

Unter Impact Investing (dt. wirkungsorientiertes Investieren) versteht man Investitionen in Unternehmen, Organisationen und Fonds mit dem Ziel, neben einer positiven finanziellen Rendite auch messbare, positive Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft zu erzielen. Die soziale bzw. ökologische Wirkung ist integraler Bestandteil der Investmentstrategie und wird gezielt gemessen. Dadurch unterscheidet sich Impact Investing sowohl von traditionellen, rein renditeorientierten Anlagen als auch von Spenden. Es schließt die Lücke zwischen renditeorientierten Investitionen und Spenden für soziale Zwecke. Der entscheidende Unterschied zum Social Responsible Investing liegt in der expliziten Festlegung von Wirkungszielen und der Messung der erzielten Wirkung.

IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)

Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), oft als „Weltklimarat“ bekannt, ist eine Einrichtung der Vereinten Nationen. Fachleute aus aller Welt sammeln und bewerten im Auftrag des IPCC regelmäßig den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Klimawandel. Das IPCC-Sekretariat hat seinen Sitz in Genf, Schweiz. Der IPCC zählt 195 Mitgliedsregierungen, und über 190 Organisationen sind als Beobachter registriert.

IROs (Impacts, Risks & Opportunities) – Auswirkungen, Risiken und Chancen

Impacts, Risks & Opportunities (IROs) spielen für die Berichterstattung nach CSRD eine große Rolle. Impacts bezeichnen die positiven und negativen Effekte, die ein Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt ausüben kann. Dies bezieht sich sowohl auf Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich als auch auf die Aktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Risks sind die potenziellen negativen Folgen, die Opportunities umfassen positive Potenziale, etwa in Form von finanziellen Vorteilen oder Reputationsgewinnen. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden die identifizierten IROs nach Ausmaß, Tragweite, Umkehrbarkeit und Wahrscheinlichkeit bewertet.

ISO Normen

Sie dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei, werden allerdings verbindlich, wenn man sie z.B. in einem Vertrag festlegt. Hier ein Überblick derer, die dem CSRD Reporting dienlich sein können:

ISO 9001 – Qualität
Die ISO 9001 ist ein weltweit anerkannter Standard für Qualitätsmanagementsysteme. Dieser Standard legt die Kriterien fest, die ein Unternehmen erfüllen muss, um konsistente und gute Qualität in seinen Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen, die Kundenerwartungen erfüllen oder übertreffen. Die Implementierung der ISO 9001 hilft Unternehmen, Prozesseffizienz zu verbessern, Fehler zu reduzieren und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

ISO 50001 – Energie
ISO 50001 konzentriert sich auf die Einführung von Systemen und Prozessen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen. Der Standard unterstützt Organisationen dabei, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu senken, was zu signifikanten Kostenersparnissen und einer Verringerung der Umweltauswirkungen führt.

ISO 26000 – Nachhaltigkeit
ISO 26000 bietet Leitlinien für Unternehmen und Organisationen, um sozial verantwortlich zu handeln. Dieser Standard ist nicht zertifizierbar und dient als Richtlinie für die Integration von sozialer Verantwortung in die Werte und Praktiken einer Organisation. Er umfasst Themen wie Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umweltschutz und faire Betriebs- und Geschäftspraktiken.

ISO 45001 – Arbeitschutz
ISO 45001 ist ein internationaler Standard, der Anforderungen für ein Arbeitsschutzmanagementsystem setzt, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu verhindern. Er ersetzt OHSAS 18001 und bietet Rahmenbedingungen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu fördern.

ISO 14000
ISO 14000 ist eine Familie von Standards, die sich mit verschiedenen Aspekten des Umweltmanagements befasst. Diese Normenreihe hilft Organisationen, ihre Umweltauswirkungen effektiv zu managen, die Einhaltung von Umweltvorschriften zu gewährleisten und ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. ISO 14001 ist der bekannteste Standard dieser Serie.

ISO 14001 – Umwelt
ISO 14001 definiert Anforderungen für ein effektives Umweltmanagementsystem. Der Standard fördert den Umweltschutz und die Reduzierung von Verschmutzung, indem er Unternehmen anleitet, ihre Umweltauswirkungen systematisch zu managen. Dies umfasst Aspekte wie Abfallmanagement, Ressourcennutzung und Energieeffizienz, die alle darauf abzielen, die ökologische Fußabdruck eines Unternehmens zu minimieren.

ISO 53001 (SDGs)
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) arbeitet derzeit an der Norm ISO 53001, die 2025 veröffentlicht werden soll. Dieser neue Standard wird Unternehmen dabei unterstützen, ihren Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zu verwalten und zertifizieren zu lassen.

Kunming-Montreal Abkommen

Der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Vertragsstaaten auf der 15. COP des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Kunming, China, und Montreal, Kanada, geschlossen wurde. Die Rahmenvereinbarung umfasst vier zentrale Ziele und 23 Unterziele, die die Vertragsstaaten bis 2050 erreichen wollen.

Die vier übergeordneten Statusziele sind:

  1. Die Unversehrtheit, Widerstandsfähigkeit und Vernetzung von Ökosystemen soll geschützt, verbessert oder wiederhergestellt werden. Gleichzeitig sollen natürliche Ökosysteme erheblich vergrößert, das menschengemachte Aussterben bedrohter Arten gestoppt und die allgemeine Aussterberate um das Zehnfache reduziert werden. Die Populationen einheimischer, wild lebender Arten sollen auf ein gesundes und widerstandsfähiges Niveau erhöht und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten erhalten werden.
  2. Die biologische Vielfalt soll nachhaltig genutzt und bewirtschaftet werden, um die Beiträge der Natur für den Menschen, einschließlich der Ökosystemfunktionen und -leistungen, zu schützen und zu verbessern. Arten, die derzeit im Rückgang begriffen sind, sollen wiederhergestellt werden, um eine nachhaltige Entwicklung zum Nutzen der heutigen und zukünftigen Generationen zu ermöglichen.
  3. Die monetären und nicht-monetären Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen sowie dem traditionellen Wissen im Zusammenhang mit genetischen Ressourcen sollen fair und gerecht aufgeteilt werden, gegebenenfalls auch mit indigenen Völkern und ortsansässigen Gemeinschaften. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass traditionelles Wissen im Zusammenhang mit genetischen Ressourcen angemessen geschützt wird.
  4. Es sollen angemessene Mittel zur vollständigen Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens bereitgestellt und zugänglich gemacht werden, einschließlich finanzieller Ressourcen, Kapazitätsaufbau, technischer und wissenschaftlicher Zusammenarbeit sowie Zugang und Transfer von Technologie. Die Finanzierungslücke im Bereich der biologischen Vielfalt von 700 Milliarden US-Dollar pro Jahr soll schrittweise geschlossen und die Finanzströme mit dem globalen Biodiversitätsrahmen und der Vision 2050 für die biologische Vielfalt in Einklang gebracht werden.

LCA (Life Cycle Assessments) – Lebenszyklusanalyse

Eine Lebenszyklusanalyse ist eine systematische Untersuchung der potenziellen Umweltauswirkungen und der Energiebilanz von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Vor Beginn einer Analyse werden die Systemgrenzen definiert, da je nach Produkt und Analyseziel unterschiedliche Grenzen sinnvoll sind. Die Ergebnisse von Ökobilanzen (Life Cycle Assessments, LCA) können zur Optimierung von Prozessen für eine nachhaltige Produktion genutzt werden. Sie dienen als Entscheidungshilfe bei der Produktbewertung, beispielsweise bei der Vergabe des Blauen Engels oder bei Fragen zum Verpackungsgesetz. Das Ökobilanz-Tool eLCA des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt bei der Durchführung von Lebenszyklusanalysen. Es gibt eine Vielzahl von Tools und Modellierungswerkzeugen für die Erstellung von Ökobilanzen.

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch als Lieferkettengesetz bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu stärken. Hier eine kurze Erklärung:

Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 2023) und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben.

Sorgfaltspflichten: 

  • Risikoanalyse: Unternehmen müssen regelmäßig die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihren Lieferketten analysieren. 
  • Präventionsmaßnahmen: Bei identifizierten Risiken müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden. 
  • Abhilfemaßnahmen: Bei festgestellten Verletzungen müssen sofortige Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und jährlich darüber berichten.

Ziele: 

  • Schutz der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette.
  • Vermeidung von Umweltverstößen und Förderung nachhaltiger Praktiken.

Konsequenzen bei Verstößen: 

  • Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden.
  • Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Das LkSG soll sicherstellen, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschen und Umwelt berücksichtigen und verantwortungsvoll handeln. 

Net zero

Net Zero ist ein Konzept, bei dem alle Emissionen, die ausgestoßen werden, entweder reduziert oder ausgeglichen werden sollen, sodass die Emissionsbilanz am Ende des Tages Null, oder eben „zero“, ist. Das Ziel von Net-Zero-Konzepten ist es also eine weitere Anreicherung von klimaaktiven Treibhausgasen in unserer Atmosphäre zu verhindern und es wird erreicht, indem vermeidbare Emissionen eingespart und unvermeidbare Emissionen über verschiedene Wege ausgeglichen werden.

NFE (Nicht-Finanzielle Erklärung)

Die sogenannte „nichtfinanzielle“ Berichterstattung ist die Offenlegung von Informationen, die nicht auf die üblichen Finanzkennzahlen abstützen, den Anspruchsgruppen aber trotzdem die wesentlichen Wertschöpfungsbereiche eines Unternehmens verständlich machen – weit über die Jahresrechnung hinaus.

Ökologischer Fußabdruck – Ecological Footprint

Der ökologische Fußabdruck (Ecological Footprint) wurde Mitte der 1990er Jahre von Mathis Wackernagel und William Rees entwickelt und hat sich als wichtiger Indikator für Nachhaltigkeit etabliert. Er misst die Belastung der Ökosysteme und natürlichen Ressourcen der Erde.

Der ökologische Fußabdruck gibt an, wie viele Hektar Wald, Weideland, Ackerland und Meeresfläche erforderlich sind, um die verbrauchten Ressourcen zu erneuern und die entstehenden Abfallprodukte zu absorbieren. Dadurch wird ein Vergleich zwischen dem aktuellen Konsumverhalten und den verfügbaren Ressourcen der Erde ermöglicht. Das derzeitige Konsumverhalten der Weltbevölkerung führt zu einem Defizit, was bedeutet, dass die Menschheit zur Erneuerung der verbrauchten Ressourcen 1,7 Erden benötigen würde. Besonders in den westeuropäischen Ländern sind die Fußabdrücke oft überdurchschnittlich hoch. Eine Übersicht dazu bietet die Karte des Global Footprint Network.

Paris Climate Agreement – Pariser-Klimaabkommen

Das Pariser-Klimaabkommen ist das erste rechtsverbindliche Klimaschutzabkommen der Welt und wurde 2015 von den Vereinten Nationen (UN) in Paris verabschiedet und unterzeichnet. Darin verpflichten sich die einzelnen Mitgliedsstaaten jegliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen und so einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Ein solcher würde schon bei einer Erderwärmung von 2 °C eintreten. Gleichzeitig soll das Pariser-Klimaabkommen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Länder abfedern und ihre Fähigkeit stärken, mit ihm umzugehen und ihn zu bekämpfen.

PCF und CCF (Product Carbon Footprint, Company Carbon Footprint)

Die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens können in zwei Kategorien eingeteilt werden: Man gliedert in „Corporate Carbon Footprint“ (CCF) und „Product Carbon Footprint“ (PCF). Wie der Name schon sagt, umfasst der CCF alle unternehmensbezogenen und der PCF alle produktbezogenen Treibhausgasemissionen. Dem CCF werden dabei all jene Emissionen zugeordnet, die direkt vom Unternehmen oder entlang seiner Wertschöpfungskette ausgestoßen wurden. Unter dem PCF werden alle Emissionen zusammengefasst, die während des Lebenszyklus des Produkts – also von der Entwicklung und Herstellung über den Transport und die Nutzung bis hin zur Entsorgung – entstehen. Eine Treibhausgasbilanz auf den Säulen des CCF und PCF ermöglicht es dem Unternehmen, Ressourcen- und Energieeinsparungen sehr gezielt zu realisieren und somit große Kosteneinsparungen zu erreichen.

PRI (Principles for Responsible Investment)

Die Principles for Responsible Investment (PRI) sind ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Netzwerk von Investoren, das sich für die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Kriterien) in Investmententscheidungen einsetzt. Die PRI wurden 2006 ins Leben gerufen, um nachhaltige Finanzpraktiken zu fördern und den Einfluss von Kapitalmärkten auf eine verantwortungsbewusste Wirtschaft zu stärken. Unterzeichner verpflichten sich, sechs Prinzipien einzuhalten, darunter die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in Anlagestrategien und die Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken.

SASB (Sustainable Accounting Standards Board)

Das SASB ist spezialisiert auf die Bereitstellung branchenspezifischer Berichtsstandards, mittlerweile wird zwischen 77 verschiedenen unterschieden. Diese sollen Investoren helfen, die finanziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken, von Nachhaltigkeit über den kurz-, mittel-, und langfristigen Zeitraum zu bewerten. Seit 2022 hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) die Verantwortung für die Standards übernommen, mit dem Ziel sie weiterzuentwickeln und so noch relevanter für Investoren zu machen. Sehr hilfreich zur Recherche branchenspezifischer Risiken und Chancen.

SBTi (Science-Based Targets initiative)

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) ist eine ist eine gemeinsame Initiative von CDP, UNGC, WRI und WWF, die Methoden und Kriterien für effektiven Klimaschutz in Unternehmen entwickelt und Unternehmensziele validiert. Die SBTi unterstützt die Unternehmen dabei wissenschaftsbasierte Klimaschutzziele zu setzen. Diese Ziele sind darauf ausgelegt sind, die Erderwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen. Dafür legen derzeit 8380 Unternehmen spezifische, messbare Reduktionsziele fest, um ihre Emissionen entsprechend der neuesten Klimaforschung zu senken. Dementsprechend eignet sich dieses Framework sehr gut bei der Erstellung eines Reduktionspfads.

Scope 1, Scope 2, Scope 3 Treibhausgasemissionen

Die Emissionen eines Unternehmens oder einer Organisation können in drei Geltungsbereiche eingeteilt werden. Diese Bereiche nennt man „Scopes“. Der erste Bereich, „Scope 1“, umfasst alle Emissionen, die direkt vom Unternehmen ausgestoßen werden (z.B. durch Firmenfahrzeuge oder die eigentliche Produktion).

Der zweite Bereich „Scope 2“ bezieht sich auf alle Emissionen, die das Unternehmen indirekt durch den Eigenbedarf an gekaufter Elektrizität, Wärme oder Kühlung ausstößt (z.B. Kohlestrom für Heizung,  Strom zum E-Autos laden).

Alle Emissionen, die aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens heraus entstehen, werden dem dritten Bereich „Scope 3“ zugeordnet. Es geht hier um all jene Emissionen, die mit der Aktivität des Unternehmens oder der Organisation verknüpft sind, also zum Beispiel Abfallmanagement und Berufsverkehr.

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), offiziell Verordnung (EU) Nr. 2019/2088, legt Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor fest. Ziel der SFDR ist es, Kapitalströme in nachhaltige Anlagen und Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, indem sie Transparenz für Investorinnen und Investoren in Bezug auf Nachhaltigkeit schafft.

Sustainable Development Goals (SDG)

Im September 2015 verabschiedeten die 193 Mitglieder der UN eine gemeinsame Agenda für nachhaltige Entwicklung. Darin wurden 17 ökonomische, soziale und ökologische Ziele festgelegt, die die Weltgemeinschaft bis 2030 erreichen will. Diese 17 Ziele werden auch Sustainable Development Goals genannt und SDGs abgekürzt. Die SDGs zielen darauf ab, die Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und sicherzustellen, dass alle Menschen bis 2030 in Frieden und Wohlstand leben können. Die verschiedenen Ziele beziehen sich unter anderem auf Themen zu Gesundheit, Bildung, Versorgung, Infrastruktur, Klimaschutz und Globalisierung.

TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)

Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), initiiert von den G20-Staaten, hat 2017 Richtlinien für die freiwillige und konsistente Offenlegung von klimabezogenen Informationen entwickelt. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, die Finanzbranche sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen in ihrer Berichterstattung über Klimaeinflüsse zu unterstützen. Mehr als 1000 Unternehmen weltweit haben sich bereits zur Umsetzung dieser Empfehlungen verpflichtet.

Das Hauptziel der TCFD-Empfehlungen besteht darin, Unternehmen und Investoren mit entscheidungsrelevanten Daten zu versorgen, die finanzielle Risiken und Chancen aufgrund des Klimawandels aufzeigen. Unternehmen werden dazu angehalten, Informationen über ihre Governance-Strukturen, strategischen Planungen, Risikomanagementprozesse sowie relevante Kennzahlen und Ziele bezüglich des Klimawandels zu veröffentlichen.

TNFD (Task Force on Nature-related Financial Disclosures)

Die TNFD ist eine globale Initiative, die Unternehmen und Finanzinstitutionen unterstützt, Natur und Biodiversität in ihre Risikomanagement- und Berichterstattungsprozesse zu integrieren. Sie wurde gegründet, um dem wachsenden Bewusstsein für Naturerhaltung gerecht zu werden und den Schutz der biologischen Vielfalt in wirtschaftliche Entscheidungen einzubinden. Die TNFD entwickelt einen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Natur zu bewerten, zu managen und darüber zu berichten, sowie die Abhängigkeiten ihrer Geschäftsmodelle von der Natur zu verstehen.

Diese Initiative ist notwendig, da der Verlust der Biodiversität und die Verschlechterung natürlicher Ökosysteme nicht nur eine ökologische Krise, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Risiken und Chancen darstellen. Hauptziele sind die Entwicklung eines Berichtsrahmens sowie die Erarbeitung von Leitlinien und Standards für eine transparente Berichterstattung.

Treibhausgasbilanz

Die Treibhausgasbilanz ist ein Werkzeug für die Erfassung von Treibhausgasemissionen. Unternehmen berechnen Emissionen, die sowohl im eigenen Betrieb als auch in ihrer vorgelagerten und ihrer nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Dies betrifft sowohl direkte Emissionen, wie etwa solche aus stationären Anlagen, als auch indirekte Emissionen, etwa durch eingekaufte Energie, Geschäftsreisen, Investitionen, Abfälle oder die Entsorgung der verkauften Produkte. Das Greenhouse Gas Protocol bietet einen weltweit standardisierten Referenzrahmen für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen.

Treibhausgaseffekt

Der Treibhausgaseffekt beschreibt den Prozess, bei dem bestimmte Gase in der Erdatmosphäre, wie Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) und Wasserdampf (H₂O), die Wärme der Sonne einfangen und speichern. Diese Gase lassen Sonnenlicht durch, absorbieren aber die von der Erdoberfläche abgegebene Infrarotstrahlung, wodurch die Atmosphäre erwärmt wird. Ohne diesen Effekt wäre die Erde viel kälter, doch durch menschliche Aktivitäten erhöhte Konzentrationen dieser Gase verstärken den natürlichen Treibhausgaseffekt und führen zur globalen Erwärmung.

UNGC (United Nations Global Compact)

Der United Nations Global Compact (UNGC) wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen. Das Hauptziel dieser Initiative ist es, eine gerechte sowie umwelt- und sozialfreundliche Gestaltung der Globalisierung zu fördern. Der UNGC gilt als die weltweit größte und bedeutendste Initiative für nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmertum. Mehr als 19.000 Unternehmen und Organisationen weltweit, darunter über 800 aus Deutschland, haben sich dieser Initiative angeschlossen.

Die Grundlage des UNGC bilden zehn Prinzipien, die sich auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und die Bekämpfung von Korruption konzentrieren. Teilnehmende Unternehmen und Organisationen verpflichten sich, diese Prinzipien einzuhalten. Zudem orientiert sich der UN Global Compact an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

UNSDPIs (UN Sustainable Development Performance Indicators)

Die UN Sustainable Development Performance Indicators (UNSDPI) bieten Unternehmen einen kontextbasierten Ansatz zur Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Sie gehen über einfache Messungen hinaus, indem sie den spezifischen Beitrag eines Unternehmens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) im globalen und lokalen Kontext bewerten.

VSME (Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized Enterprises)

Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen. Der Standard, der ähnliche ESG-Bereiche abdeckt wie ESRS für größere Unternehmen, ist zwar optional, Organisationen wird jedoch dringend empfohlen, ihn einzuführen. Der VSME soll zur Orientierung dienen und es KMU erleichtern, Nachhaltigkeitsaspekte strukturiert zu erfassen und an Stakeholder zu kommunizieren.
Nicht kapitalmarktorientierte kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sind von der gesetzlichen Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, zwar nicht erfasst. Sie werden jedoch häufig von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, dh. sie unterliegen einer indirekten Berichtspflicht.

Zero Waste 

„Zero Waste“ ist ein Konzept und eine Philosophie, die darauf abzielt, Müll zu vermeiden und Ressourcen durch verantwortungsvolles Konsumverhalten, Wiederverwendung, Recycling und Kompostierung zu schonen. Das Ziel ist, den gesamten Abfall so zu minimieren, dass nichts auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen landet. Die Prinzipien von Zero Waste umfassen:

Erstens: Reduzieren (Reduce) dh. den Verbrauch und die Anschaffung unnötiger Produkte und Verpackungen einschränken. Zweitens: Wiederverwenden (Reuse) also Produkte und Materialien so oft wie möglich wiederverwenden, um die Notwendigkeit für neue Ressourcen zu verringern. Drittens: Recyceln (Recycle) heißt die Materialien, die nicht vermieden werden können, wieder in den Produktionskreislauf zurückführen. Und viertens: Kompostieren (Compost) Biologisch abbaubare Abfälle kompostieren, um nährstoffreichen Boden zu erzeugen und den Müll zu reduzieren.

Das Ziel von Zero Waste ist es, die Nachhaltigkeit zu fördern, die Umwelt zu schützen und die Ressourceneffizienz zu maximieren.