Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Kommission, welche die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung verschärft. Diese Pflicht wird in den nächsten Jahren schrittweise auf große nicht-europäische Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und KMUs ausgeweitet. Es wurde ein verbindlicher Berichtsstandard, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt, um die Bestrebungen der Unternehmen besser miteinander vergleichen zu können.

Die CSRD wird Unternehmen künftig dazu verpflichten, regelmäßig einen umfassenden und extern geprüften Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, der sich an den ESG-Kriterien orientiert. Basierend auf einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen Unternehmen neben themenübergreifenden Angaben, Informationen zu den Sozialem (z.B. Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen), Umwelt (z.B. Klima, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft) und Governance (z.B. Ethik, Kultur, Kontroll- und Risikomanagementsysteme) offenlegen.