Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verschärfen. Diese Pflicht wird in den nächsten Jahren schrittweise auf große nicht-europäische Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und KMUs ausgeweitet.  Dazu wird zurzeit ein verbindlicher Berichtsstandard, der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt, um die Bestrebungen der Unternehmen besser miteinander vergleichen zu können.

Die CSRD wird diese Unternehmen künftig dazu verpflichten, regelmäßig einen umfassenden und extern geprüften Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, der sich an den ESG-Kriterien orientiert. Vorgesehen ist, dass Unternehmen Angaben zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie, zu gesellschaftlichen Aspekten (z.B. Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen) und zu Governance-Aspekten (z.B. Ethik, Kultur, Kontroll- und Risikomanagementsysteme) machen müssen.