Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) hat das EU-Parlament am 24. April 2024 verabschiedet. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu achten und die Umweltauswirkungen innerhalb ihrer Tätigkeiten und Lieferketten zu mindern. Betroffen sind schrittweise alle EU-Unternehmen, die mehr als 1000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro haben.
Folgende Auswirkungen sind auf Unternehmen zu erwarten:
- Verschärfung der Vorgaben des LkSG in wesentlichen Punkten, insbesondere durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und die Erweiterung des Sanktionsrahmens
- Steigender Aufwand zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, da nicht nur unmittelbare Zulieferer, sondern Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette in allen Schritten vom Rohstoff bis zum Kunden (upstream und downstream) betrachtet werden müssen
Nach Beschluss durch den europäischen Gesetzgeber muss die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, also bis zum 27. Juli 2026. Bereits bestehende LkSG-Compliance-Systeme können an die Vorgaben der CSDDD angepasst werden.