Die EU-Taxonomie ist ein allgemeines Regelwerk, das die eindeutige Definition von nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit innerhalb der EU ermöglicht. Sie bringt klare Maßstäbe in den Bereich der Nachhaltigkeit, wodurch besser und allgemeingültiger abgeschätzt werden kann, ob ein Unternehmen nachhaltig und umweltfreundlich ist – oder nicht. Die Absicht hinter dieser Gesetzgebung ist es, nachhaltige Unternehmen durch einen Investitionsfokus zu belohnen und sie so indirekt zu fördern. Die EU-Taxonomie listet sechs Umweltziele, die es anzupeilen gilt – Klimaschutz steht dabei an erster Stelle.

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