Die Emissionen eines Unternehmens oder einer Organisation können in drei Geltungsbereiche eingeteilt werden. Diese Bereiche nennt man „Scopes“. Der erste Bereich, „Scope 1“, umfasst alle Emissionen, die direkt vom Unternehmen ausgestoßen werden (z.B. durch Firmenfahrzeuge oder die eigentliche Produktion).

Der zweite Bereich „Scope 2“ bezieht sich auf alle Emissionen, die das Unternehmen indirekt durch den Eigenbedarf an gekaufter Elektrizität, Wärme oder Kühlung ausstößt (z.B. Kohlestrom für Heizung,  Strom zum E-Autos laden).

Alle Emissionen, die aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens heraus entstehen, werden dem dritten Bereich „Scope 3“ zugeordnet. Es geht hier um all jene Emissionen, die mit der Aktivität des Unternehmens oder der Organisation verknüpft sind, also zum Beispiel Abfallmanagement und Berufsverkehr.