Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und setzt neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union. Sie erweitert den Anwendungsbereich der Berichtspflicht erheblich, sodass in Deutschland etwa 15.000 und EU-weit ca. 50.000 Unternehmen betroffen sind. Die CSRD wurde im Juni 2022 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament angenommen und ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Sie bringt wichtige Änderungen und Herausforderungen für Unternehmen mit sich – diese müssen nun nicht nur finanzielle Kennzahlen offenlegen, sondern auch über ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitskontext berichten.
Unser Angebot rund um die CSRD-Berichtspflicht
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Wir zeigen Ihnen pragmatisch und praxisorientiert, wie Sie Ihr Unternehmen CSRD-konform aufstellen und entsprechend berichten.
Anwendungsbereich der CSRD
Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen, sind von der CSRD betroffen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. Euro
- Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro
Dies gilt für große Unternehmen unabhängig von der Kapitalmarktorientierung. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen ebenfalls berichten. Es besteht auch eine Verpflichtung für Nicht-EU-Firmen mit EU-Niederlassungen oder -Tochterunternehmen, die einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro in der EU erzielen.
Unternehmen, die nicht unmittelbar von der CSRD betroffen sind, sollten sich dennoch mit ihren Anforderungen beschäftigen. Als Zulieferer größerer Unternehmen müssen sie damit rechnen, dass ihre Kunden im Rahmen ihres Berichtserstattungsprozesses entlang der Wertschöpfungskette offenzulegende Informationen anfordern.
Zeitplan und Umsetzung der CSRD
Die CSRD greift schrittweise für folgende Unternehmen:
- Geschäftsjahr 2024 (erster Bericht 2025): Große Unternehmen (Definition s. voriger Absatz), die bereits unter die NFRD fallen
- Geschäftsjahr 2025 (erster Bericht 2026): Große Unternehmen, die bislang nicht der NFRD unterliegen
- Geschäftsjahr 2026 (erster Bericht 2027), durch Nutzung der Opt-out-Möglichkeit ab Geschäftsjahr 2028 möglich: Kapitalmarktorientierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
- Ab dem Geschäftsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassung oder Tochterunternehmen in der EU
Maßgebliche Inhalte des CSRD-Berichts
Die Nachhaltigkeitserklärung gemäß CSRD soll Aufschluss über den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten des berichtenden Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte geben. Zu diesem Zweck sind im Bericht folgende Kernelemente gefordert:
- Kompakte Darstellung von Geschäftsmodell und Strategie, unter anderem inklusive der Widerstandsfähigkeit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken, Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
- Beschreibung von zeitgebundenen Nachhaltigkeitszielen und deren Fortschritte inklusive Treibhausgas-Reduktionsziele
- Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie Fachwissen und Fähigkeiten in Nachhaltigkeitsfragen
- Unternehmenspolitik zur Nachhaltigkeit
- Vorhandensein nachhaltigkeitsbezogener Anreizsysteme für Führungskräfte
- Beschreibung des durchgeführten Prozesses zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten, der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, kurz PAIs) und der diesbezüglich unternommenen Maßnahmen
- Wichtigste Nachhaltigkeitsrisiken inkl. Abhängigkeiten und deren Handhabung
- Relevante Indikatoren für genannten Offenlegungen
Berichtstandards für die CSRD: European Sustainability Reporting Standards
Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gibt es erstmalig verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene. Der delegierte Rechtsakt zu Set 1 der ESRS wurde am 31.07.2023 durch die Europäische Kommission veröffentlicht. Set 1 enthält allgemeine Anforderungen und Angabepflichten sowie themenbezogene Standards zu den Nachhaltigkeitsthemen Umwelt, Soziales und Governance. Des Weiteren ist die Verabschiedung von sektorspezifischen Standards, eines vereinfachten Standards für KMU sowie eines Standards für Nicht-EU-Unternehmen bis Juni 2024 geplant.
Die CSRD führt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein, das sicherstellt, dass sowohl finanzielle Risiken für das berichtende Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten (outside-in) als auch ökologische und soziale Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten nach außen (inside-out) berücksichtigt werden. Um diesem Prinzip nachzukommen, ist eine ausführliche Wesentlichkeitsanalyse unabdingbar.
Herausforderungen bei der Umsetzung der CSRD
Die Umsetzung der CSRD bringt für Unternehmen einige Herausforderungen mit sich:
- Neue Anforderungen und erhöhter Umfang: Unternehmen müssen sich mit den neuen Berichtsstandards vertraut machen und umfangreiche Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten sammeln, bewerten und berichten. Dies erfordert häufig eine Neuausrichtung der internen Prozesse und Systeme.
- Identifizierung von wesentlichen Themen: Die CSRD erfordert eine umfassende Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten. Unternehmen müssen eruieren, welche Themen wesentlich für ihren Geschäftserfolg sowie für Umwelt und Gesellschaft sind. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erfordert neue Analysemethoden und Vorgehensweisen.
- Datenbeschaffung: Die CSRD verlangt eine hohe Datenqualität und Transparenz. Die ESRS enthalten eine große Menge an Offenlegungsanforderungen mit qualitativen und quantitativen Datenpunkten. Unternehmen müssen in der Lage sein, die erforderlichen Daten zu beschaffen, zu überprüfen und in einem standardisierten Format zu präsentieren.
- Implementierung neuer Standards und Technologien: Unternehmen müssen ihre internen Abläufe anpassen, um die neuen Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Dies kann den Einsatz neuer Technologien und Softwarelösungen erfordern.
Ausblick und Handlungsempfehlungen
Die CSRD markiert einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Unternehmensberichterstattung. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen. Dies umfasst die Bewertung der bestehenden Prozesse, die Identifizierung des Handlungsbedarfs, die Schulung von Mitarbeitenden und die Auswahl geeigneter Technologien zur Unterstützung der Berichterstattung.
Auch KMU, die nicht der CSRD unterliegen, sollten sich mit ihren Anforderungen vertraut machen. Da die Nachhaltigkeitserklärung gemäß CSRD Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette enthalten muss, werden berichtspflichtige Unternehmen zunehmend nachhaltigkeitsbezogene Informationen von ihren Lieferanten einfordern.
Es ist wichtig, die CSRD nicht nur als Verpflichtung zu betrachten, sondern als Chance, Mehrwert zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern. Unternehmen, die die CSRD als Ansporn zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung nutzen, könnten langfristig von einem gestärkten Ruf, einem besseren Risikomanagement und neuen Geschäftschancen profitieren.
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