Die neue Berichtspflicht für Nachhaltigkeit ist in Kraft
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abgelöst und die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verschärft. Seit Januar 2023 in Wirkung, betrifft sie etwa 15.000 deutsche Unternehmen und rund 50.000 Unternehmen in der EU. Unternehmen sind nun verpflichtet, in ihrer Nachhaltigkeitserklärung auch nicht-finanzielle Informationen, insbesondere ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben.
Individuelles Consulting für Ihren CSRD-Bericht
Die Erstellung einer CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärung ist zeitintensiv und bedarf einer tiefgreifenden Analyse der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie des Geschäftsumfelds hinsichtlich Umwelt-, sozialen und Governance-Faktoren. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit stellt dabei eine neue Herausforderung für die Ermittlung der wesentlichen Themen, die in der Nachhaltigkeitserklärung aufgegriffen werden sollen, dar. Für die Beschaffung der Datenmengen, die gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offengelegt werden müssen, braucht es entsprechende Konzepte.
Die nötigen Schritte und deren praktische Umsetzung bis hin zu einer fertigen Nachhaltigkeitserklärung gemäß CSRD können überwältigend sein. Hier setzt unsere Beratung an – wir entwickeln und implementieren mit Ihnen gemeinsam eine Roadmap für Ihren CSRD-Bericht.
Unsere Vorgehensweise in der CSRD-Beratung
Unser Team aus CSRD-Experten analysiert zunächst die Ist-Situation in Ihrem Unternehmen, um die Lücken und Handlungsbedarfe für die CSRD-Konformität zu identifizieren. Danach erarbeiten wir ein individuelles und bedarfsorientiertes Vorgehen, wobei wir weitere für Ihr Unternehmen relevante regulatorische Anforderungen berücksichtigen. Auf Ihren Wunsch implementieren wir den gesamten Prozess mit Ihnen gemeinsam.
Gerne bedienen wir sämtliche Begleitprozesse wie zum Beispiel die Einbindung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden oder die Etablierung eines Datenmanagements. Auch die Überarbeitung Ihrer Unternehmensstrategie inklusive der Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Sinne der CSRD ist Teil unserer Beratung.
Unser pragmatischer Beratungsansatz zielt darauf ab, unsere Kunden langfristig zur Berichterstattung gemäß CSRD zu befähigen. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über umfassende Erfahrung auf strategischer und berichterstattender Ebene und bringen einen großen Erfahrungsschatz aus verschiedensten Branchen mit.
Ihr Weg zu unserer Beratung
Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliches Erstgespräch, in dem wir die spezifischen Anforderungen für die Umsetzung der CSRD in Ihrem Unternehmen ermitteln. Daraufhin erhalten Sie ein individuelles Beratungsangebot, das den aktuellen Standpunkt Ihres Unternehmens berücksichtigt und Sie auf einem pragmatischen Weg zur CSRD-Konformität führt.
Unsere Beratung ist genau das Richtige für Sie, wenn:
- Sie Ihr Unternehmen auf die CSRD vorbereiten möchten,
- Ihr Unternehmen demnächst von der CSRD betroffen ist,
- Sie freiwillig nach der CSRD berichten möchten,
- Sie nicht oder nur zum Teil wissen, welche Anforderungen im Detail für Ihr Unternehmen gelten,
- Sie professionelle Unterstützung auf dem Weg zu Ihrer CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärung wünschen,
- zeitliche Ressourcen für die CSRD-Berichterstattung in Ihrem Unternehmen knapp sind,
- Sie einen langfristig anwendbaren Prozess für die CSRD-Compliance etablieren möchten.
Weitere Angebote zur CSRD-Berichtspflicht
Online-Workshop
Wir zeigen Ihnen pragmatisch und praxisorientiert, wie Sie Ihr Unternehmen CSRD-konform aufstellen und entsprechend berichten.