Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Die Entwaldung ist ein globales Problem, das jährlich Millionen Hektar Wald vernichtet. Seit 1990 haben wir weltweit etwa 420 Millionen Hektar Wald verloren, das sind rund 10 % der verbleibenden Wälder der Welt. Diese Fläche ist größer als die Europäische Union und entspricht etwa 27 Fußballfeldern pro Minute.

Aber warum ist die EU so besorgt über die Entwaldung?

Da die Auswirkungen so gravierend sind!  Der Verlust der biologischen Vielfalt, die Verschärfung der Klimakrise und die Beeinträchtigung der Menschenrechte der betroffenen Gemeinschaften sind nur einige der Folgen. Mehr als die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts hängt von der Natur und ihren Dienstleistungen ab, und die Europäische Union trägt erheblich zur globalen Entwaldung bei. Zwischen 1990 und 2008 war der Verbrauch der Union für 10 % der weltweiten Entwaldung im Zusammenhang mit der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen verantwortlich. Das ist eine erschreckende Bilanz.

Diese alarmierenden Zahlen zeigen deutlich, dass dringende Maßnahmen gegen die Entwaldung erforderlich sind. Hier kommt die EU-Verordnung zur Verhinderung der Entwaldung (EUDR) ins Spiel – eine der neuesten und wichtigsten Initiativen der EU zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Überblick

Die EUDR ist eine neue gesetzliche Regelung der Europäischen Union, die Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen, bevor sie in den Markt gelangen. Konkret zielt die Verordnung darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren sowie die Treibhausgasemissionen und den weltweiten Biodiversitätsverlust zu verringern.

Am 29. Juni 2023 trat die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in Kraft. Von der Übergangszeit von 18 Monaten bleiben weniger als 5 Monate, bevor die Anforderungen der EUDR umgesetzt werden müssen.

Was genau wird reguliert?

Die Verordnung konzentriert sich auf sieben relevante Rohstoffe, die weltweit die größte Entwaldung verursachen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Sojabohnen und Holz. Diese Rohstoffe und die daraus hergestellten gelisteten Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Was bedeutet die EUDR für mittelständische Unternehmen?

Anders als bei der CSDDD sind alle mittelständischen Unternehmen nicht von der EUDR ausgenommen und müssen die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen wie größere Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind genauso von der EUDR betroffen, allerdings mit einigen Vereinfachungen. Das bedeutet, dass sie den Nachweis erbringen müssen, dass ihre Produkte nicht aus illegalen Quellen stammen und nicht aus Flächen kommen, die nach dem Stichtag, dem 31. Dezember 2020, entwaldet wurden.

Dieser Nachweis umfasst die gesamte Lieferkette, beginnend bei der Rohstoffgewinnung bis hin zum fertigen Produkt. Dazu sind detaillierte Informationen über das Erzeugerland, die Geolokalisierung aller Grundstücke, die gehandelte Menge und eine genaue Beschreibung der Produkte erforderlich.

Berichtspflicht und Nachweispflicht

Für jedes betroffene Produkt müssen Unternehmen detaillierte Berichte über ihre Lieferketten vorlegen und nachweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dies umfasst:

  • Informationsanforderungen: Unternehmen müssen Informationen, Unterlagen und Daten sammeln, die die Konformität der relevanten Erzeugnisse belegen und die Herkunft ihrer Produkte bis zur Quelle zurückverfolgen lassen.
  • Risikobewertung: Eine Bewertung der Entwaldungsrisiken in der Lieferkette muss durchgeführt werden.
  • Risikominderungsmaßnahmen: Falls Risiken identifiziert werden, müssen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden.
  • Due Diligence: Unternehmen sind verpflichtet, Due-Diligence-Systeme zu entwickeln und zu pflegen.
  • Einreichung einer Sorgfaltserklärung

Die genauen Verpflichtungen hängen davon ab, ob das Unternehmen die Produkte zum ersten Mal in der Union bereitstellt (Marktteilnehmer) oder ob es sich um ein Produkt handelt, das bereits bereitgestellt wurde (Händler). Diese Anforderungen gelten auch, wenn ein Unternehmen Produkte von einem Lieferanten innerhalb der EU bezieht. In diesem Fall ist der Lieferant selbst betroffen, und es muss sichergestellt werden, dass der Lieferant den Nachweis gemäß EUDR erbringen kann. Das Unternehmen kann sich auf die Sorgfaltserklärung des Lieferanten verlassen, ist aber selbst für die Konformität der Daten verantwortlich und muss ein eigenes Due-Diligence-System haben.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Die Nichteinhaltung der EUDR kann erhebliche Konsequenzen haben, darunter:

  • Korrekturmaßnahmen: Diese umfassen mindestens die Behebung formeller Verstöße, aber auch die Verhinderung des Imports, Exports oder Verkaufs sowie die sofortige Rücknahme oder der Rückruf der Waren.
  • Verkaufsverbote: Produkte, die nicht den EUDR-Vorgaben entsprechen, dürfen nicht auf den EU-Markt gebracht werden. Dies betrifft nicht nur offensichtliche Produkte wie Palmöl und Kaffee, sondern auch eine Vielzahl anderer Produkte, die Rohstoffe aus Wäldern enthalten.
  • Strafen: Unternehmen, die gegen die EUDR verstoßen, können mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Sie werden vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung, einschließlich Ausschreibungsverfahren, Finanzhilfen und Konzessionen, ausgeschlossen und auf der Website der Kommission gelistet. Der vorgeschriebene Höchstbetrag der Geldstrafe beträgt mindestens 4 % des unionsweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens im Vorjahr und kann gegebenenfalls so erhöht werden, dass er höher als der potenzielle Gewinn ist.

Erste Schritte und Maßnahmen zur EUDR-Compliance

Um sich auf die EUDR vorzubereiten, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  1. Analyse der Lieferkette: Unternehmen sollten ihre Lieferketten auf Produkte und Rohstoffe überprüfen, die von der EUDR betroffen sein könnten.
  2. Einbeziehung des Vorstands und der Compliance Officer: Es sollten genügend Ressourcen bereitgestellt und Ziele sowie Verantwortungen innerhalb des Unternehmens festgelegt werden.
  3. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Unternehmen sollten eng mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese ebenfalls EUDR-konform sind und um die erforderlichen Informationen für jedes betroffene Produkt zu sammeln.
  4. Implementierung eines Sorgfaltspflichtsystems: Ein robustes System zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten sollte eingerichtet werden. Dies umfasst das Sammeln von Informationen, die Risikobewertung und gegebenenfalls das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikominderung.
  5. Erstellung und Einreichung der Sorgfaltserklärung
  6. Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter und Lieferanten sollten über die Anforderungen der EUDR informiert und geschult werden.
  7. Dokumentation und Berichterstattung: Alle relevanten Informationen sollten dokumentiert und jährlich berichtet werden. Für Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, entsteht die Möglichkeit, dies im Lagebericht zu verankern.

Fazit

Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Durch die Implementierung der erforderlichen Maßnahmen und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten können Unternehmen nicht nur schwere rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt und zukünftigen Generationen wahrnehmen. Die Erhaltung der verbleibenden Wälder ist entscheidend, um den Klimawandel zu bekämpfen, die Biodiversität zu schützen und die Lebensgrundlagen vieler Menschen zu sichern. Wälder sind wertvolle Kohlenstoffspeicher und spielen eine wesentliche Rolle im globalen Ökosystem. Indem Unternehmen die EUDR einhalten, tragen sie aktiv zum Schutz dieser wichtigen Ressourcen bei und stärken die Resilienz ihres Geschäftsmodels.

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