Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch als Lieferkettengesetz bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu stärken. Hier eine kurze Erklärung: 

  1. Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 2023) und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. 
  1. Sorgfaltspflichten: 
  • Risikoanalyse: Unternehmen müssen regelmäßig die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihren Lieferketten analysieren. 
  • Präventionsmaßnahmen: Bei identifizierten Risiken müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden. 
  • Abhilfemaßnahmen: Bei festgestellten Verletzungen müssen sofortige Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. 
  • Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und jährlich darüber berichten. 
  1. Ziele: 
  • Schutz der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette. 
  • Vermeidung von Umweltverstößen und Förderung nachhaltiger Praktiken. 
  1. Konsequenzen bei Verstößen: 
  • Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden. 
  • Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Das LkSG soll sicherstellen, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschen und Umwelt berücksichtigen und verantwortungsvoll handeln.