Am 17. Januar 2024 hat das Europäische Parlament die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel, auf Englisch die Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-RL), genehmigt. Sie tritt am 26. März 2024 in Kraft. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, also bis zum 27. März 2026. Dies wird wahrscheinlich Änderungen im Gesetz gegen unlautere Geschäftsbedingungen (UWG) bezüglich allgemeiner Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und Aussagen zu sozialen Produktmerkmalen nach sich ziehen. Künftig verboten sind:

  • Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis
  • Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt
  • Werbung mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen
  • Social Washing
  • Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen

Die Green Claims-Richtlinie soll die EmpCo-RL weiter ergänzen. Ein entsprechender Vorschlag wurde am 12. März 2024 vom EU-Parlament beschlossen.