Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) in Deutschland um. Es bestimmt, welche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichte enthalten müssen. Unternehmen müssen jährlich über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung berichten (§ 289c HGB). Dabei sind folgende Punkte darzulegen:

– Managementkonzept inklusive Ziele, Strategien, Maßnahmen und interne Überprüfungsprozesse.
– Ergebnisse des Konzepts, Zielerreichung und Anpassungsbedarf.
– Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit und deren Ermittlung (Due-Diligence-Prozesse).