Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) hat das EU-Parlament am 24. April 2024 verabschiedet. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu achten und die Umweltauswirkungen innerhalb ihrer Tätigkeiten und Lieferketten zu mindern.

Auswirkungen der CSDDD auf Unternehmen:

  • Der Anwendungsbereich des geplanten EU-Lieferkettengesetzes und damit der Kreis der betroffenen Unternehmen wird durch die Absenkung des Schwellenwertes auf voraussichtlich 250 Arbeitnehmer:innen und 40 Mio. EUR weltweiten Nettoumsatz erheblich erweitert.
  • Der Entwurf verschärft die Vorgaben des LkSG in wesentlichen Punkten, insbesondere durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und die Erweiterung des Sanktionsrahmens.
  • Der Aufwand zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten wird steigen, da nicht nur unmittelbare Zulieferer, sondern Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette in allen Schritten vom Rohstoff bis zum Kunden (upstream und downstream) betrachtet werden müssen.
  • Nach Beschluss durch den europäischen Gesetzgeber muss die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Bereits bestehende LkSG-Compliance-Systeme können an die Vorgaben der CSDDD angepasst werden.