Die EUDR, auch EU-Entwaldungsverordnung genannt, ist eine neue gesetzliche Regelung der Europäischen Union, die Unternehmen künftig verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen, bevor sie in den EU-Markt gelangen. Dies gilt auch für Produkte aus der EU. Konkret zielt die Verordnung darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren sowie die Treibhausgasemissionen und den weltweiten Biodiversitätsverlust zu verringern.
Die Verordnung konzentriert sich auf sieben relevante Rohstoffe, die weltweit die größte Entwaldung verursachen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Sojabohnen und Holz. Diese Rohstoffe und die daraus hergestellten gelisteten Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.