Die Ökodesignverordnung (ESPR) ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus zu minimieren. Sie ersetzt und erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie und legt verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen für nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt fest.
Die Verordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Energieeffizienz von Produkten zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:
- Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Produkte sollen länger nutzbar sein und leichter repariert werden können.
- Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz: Die Verordnung fördert den Einsatz recycelter Materialien und minimiert Umweltbelastungen.
- Digitale Produktpässe: Diese sollen Transparenz über die Herkunft, Zusammensetzung und Reparaturmöglichkeiten von Produkten schaffen.
- Verbot geplanter Obsoleszenz: Hersteller dürfen keine absichtlichen Maßnahmen ergreifen, die die Lebensdauer von Produkten künstlich verkürzen.
Die ESPR ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals und der EU-Strategie für eine Kreislaufwirtschaft. Sie trägt dazu bei, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfall zu reduzieren und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster in Europa zu fördern.