Die Ökodesignverordnung (ESPR) ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus zu minimieren. Sie ersetzt und erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie und legt verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen für nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt fest.

Die Verordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Energieeffizienz von Produkten zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  • Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Produkte sollen länger nutzbar sein und leichter repariert werden können.
  • Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz: Die Verordnung fördert den Einsatz recycelter Materialien und minimiert Umweltbelastungen.
  • Digitale Produktpässe: Diese sollen Transparenz über die Herkunft, Zusammensetzung und Reparaturmöglichkeiten von Produkten schaffen.
  • Verbot geplanter Obsoleszenz: Hersteller dürfen keine absichtlichen Maßnahmen ergreifen, die die Lebensdauer von Produkten künstlich verkürzen.

Die ESPR ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals und der EU-Strategie für eine Kreislaufwirtschaft. Sie trägt dazu bei, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfall zu reduzieren und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster in Europa zu fördern.