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Lieferkettengesetz (LkSG) – Sorgfaltspflichten einhalten

Bereits seit Januar 2023 ist das Lieferkettengesetz in Kraft. Unternehmen werden erstmalig zur Einhaltung von Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferketten verpflichtet. Was bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Ihre Unternehmen und welchen Pflichten müssen Sie nachkommen? Wissen, Verstehen und konkrete Handlungsanweisungen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat im Januar 2023 in Kraft

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet, Verantwortung für ihre Lieferkette zu übernehmen, um Menschenrechtsverletzung und Umweltschädigung vorzubeugen.

Das Gesetz benennt verschiedene Elemente, um die sich Unternehmen eindringlich kümmern müssen: Risikomanagement zur Identifikation, Vermeidung und Minimierung von Risiken sowie Reporting bezüglich der Sorgfaltspflichten. Neben dem eigenen Geschäftsbereich umfasst das LkSG auch das Handeln etwaiger Vertragspartnern und (mittelbarer) Lieferanten.

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettengesetz zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Bereits ab dem Jahr 2024 wird die Sorgfaltspflicht ausgeweitet auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Ist Ihr Unternehmen betroffen und was erwartet Sie genau?

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in Ihren Lieferketten

Viele Unternehmen fragen sich deswegen jetzt, was die Anforderungen konkret im Unternehmensalltag bedeutet und wie sie umgesetzt werden können. Wie schützen wir uns vor Verstößen und Haftung? Wie sensibilisieren wir unser Team? Was passiert im Falle eines Verstoßes?

Wir wollen Ihnen diese Unsicherheit nehmen. In unserem Workshop zeigen wir Ihnen, was Sie jetzt unternehmen müssen, um die Anforderungen des LkSGs akut und zukünftig zu erfüllen.

Workshop „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Unternehmen ab 2023“

Im Workshop wird für Sie deutlich, welchen Pflichten Sie ab wann nachkommen müssen und welche Punkte es bereits jetzt zu beachten gilt. Wir gehen darauf ein, wie Sie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen motivieren, diesen Herausforderungen zu begegnen und Verstöße oder Haftung zu vermeiden.

Inhalt

Dazu schauen wir uns im ersten Teil des Workshop die theoretischen Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen an, in denen das Lieferkettengesetz eingebettet ist. Wir stellen vor, wo das LkSG herkommt, warum es für Ihr Unternehmen Relevanz hat und wer konkret betroffen ist.

Im zweiten Teil erklären wir, wie Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes konkret in Ihrer Organisation umsetzen können. Dazu gibt der Workshop fundierten Einblick in die einzelnen Inhalte und Elemente des LkSGs:

  1. Sorgfaltspflichten
  2. Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  3. Aufgabe bzw. Rolle des/der Menschenrechtsbeauftragten
  4. Berichtspflicht
  5. Strafen und Bußgelder

Was sind die ersten Schritte, welches Team und welche Abteilungen müssen eingebunden werden? Und wie motiviere ich meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mitzumachen? Auch diesen Fragen widmen wir uns gemeinsam und geben konkrete Schritte an die Hand.

Im Anschluss widmen wir uns im Praxisteil der Umsetzung in Ihrem unmittelbaren Unternehmensalltag:

  1. Erarbeitung einer grobe Übersicht über Projektplan und Zeitstrahl
  2. Klärung von Zuständigkeiten & Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  3. Einrichtung des Risikomanagements inkl. Durchführung einer Risikoanalyse
  4. Implementierung der sonstigen Anforderungen (Definition von Präventions– und Abhilfemaßnahmen)

Abschließend geben wir noch einen Ausblick und Kontext bezüglich einer möglichen Ausweitung des LkSGs auf EU-Ebene (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Natürlich wird es im Abschluss genügend Zeit für Ihre individuellen Fragen geben.

Sie erlernen folgende Werkzeuge & Kompetenzen

  • Verständnis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Unternehmenskontext: Welche Sorgfaltspflichten hat mein Unternehmen?
  • Umsetzung der Anforderungen des LkSGs: Was sind die konkreten nächsten Schritte?
  • Risikomanagement inkl. Risikoanalyse: In welchen Stellen in meinen Lieferketten herrschen Risiken?
  • Schaffung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Wie beuge ich Risiken vor und was tue ich im Fall des Falles?
  • Reporting: Wie berichte ich korrekt bezüglich meiner Sorgfaltspflicht?

So arbeiten wir

Wir bringen Ihnen das neue Lieferkettengesetz praxisorientiert näher. Nach kurzem theoretischen Input vertiefen wir das Gelernte in Kleingruppen. Dazu geben wir Ihnen konkrete Werkzeuge an die Hand. Am Ende des Workshops bleibt genug Zeit für Ihre individuellen Fragen.

Unser Ziel

Am Ende des Workshops wissen Sie, was sich im Detail hinter dem LkSG verbirgt und welches die nächsten konkreten Aktionen für Sie sind, um rechtlichen Pflichten nachzukommen, Risiken zu minimieren und Haftung zu vermeiden. Kurz: vom Wissen ins Handeln!

Wir arbeiten mit Ihnen

Patricia Moock

Patricia Moock ist Unternehmensberaterin für Nachhaltigkeit, Business For SDG’s™ zertifizierter Change Leader, Jobs-to-be-Done Master und Geschäftsführerin bei 4L Impact Strategies.

Praktische Informationen

Unsere Nachhaltigkeitsexpertin Patricia Moock bringt Sie auf den aktuellen Stand zum Lieferkettengesetz und bereitet Sie auf die anstehenden Anforderungen vor.

Zielgruppe

Dieser Workshop richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte, Mitarbeitende und natürlich an alle Interessierten.

Zeiten & Veranstaltungsort

Der Workshop findet online auf Anfrage statt und dauert 4 Stunden.

Terminanfrage

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail oder/ und vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlernen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Alice Knorz und Team stehen Ihnen zur Verfügung:

UNSERE AGB

Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der 4L Impact Strategies GmbH Akademie finden Sie hier.